Die Prüfung besteht aus 3 Prüfungsteilen:
Voraussetzung für den Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation (BQ) ist:
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem entsprechenden Bereich oder
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung ein einem sonst anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
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eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Voraussetzung für den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikation (HQ) ist:
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Das Ablegen des Prüfungsteils „fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (BQ)“, ein weiteres Jahr Berufspraxis und
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der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO).
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/einer Industriemeisters/Industriemeisterin Fachrichtung Mechatronik / Elektrotechnik haben und elektronische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen.