Eine Unternehmung des Bildungscampus für Technik und Wirtschaft GmbH
Präambel
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zur einer Veranstaltung und durch Annahme durch die Bildungscampus für Technik und Wirtschaft GmbH (kurz: BTW) zustande. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) sind Bestandteil des Vertrages.
Zahlung
Ausschlaggebend sind die Veranstaltungsgebühren zum Zeitpunkt des Anmeldedatums. Die Gesamtsumme ist spätestens zum ersten Veranstaltungstag fällig. Im Einzelfall und nach Rücksprache mit dem BTW kann die Rechnung auf mehrere Ratenzahlungstermine (je nach Dauer der Veranstaltung und Höhe des Gesamtbetrages) gemäß einem gesonderten Zahlungsplan verteilt werden. Die jeweilige Rate ist fällig zu den auf dem Zahlungsplan aufgeführten Ratenzahlungsterminen. Kommt ein Teilnehmer mit einer Rate in Verzug, so ist der gesamte dann noch offene Betrag sofort zur Zahlung fällig.
Der Vertrag wird ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und der BTW geschlossen. Ausschließlich der Teilnehmer ist zahlungsverpflichtet. Die Fälligkeit der jeweiligen Veranstaltungsgebühr ist nicht abhängig von dem Erhalt etwaiger Fördermittel an den Teilnehmer. Die Fördermittel dienen ausschließlich zur Refinanzierung der jeweiligen Veranstaltung. Änderungen von Fälligkeiten bedürfen zur Genehmigung ausschließlich der Schriftform.
Veranstaltungsgebühr
Die Veranstaltungsgebühr enthält die persönliche Studienberatung, die Bearbeitung von Fördermittelunterlagen soweit dies der BTW möglich ist sowie die Anfertigung von Leistungsbescheinigungen, Zertifikaten, etc.
Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, wie z.B. Hard- und Software, Gesetzestexte, Literatur, die Kosten des Teilnehmers für Porto, Telefon und Datenfernübertragung, Anfahrten, Unterkunft, Parkgebühren und Verpflegung bei einer Teilnahme an verbindlichen oder freiwilligen Präsenzveranstaltungen sind nicht in den Veranstaltungsgebühren enthalten.
Kündigung
Nach Vertragsabschluss ist ein Rücktritt unter den nachfolgenden Bedingungen möglich: Sollte ein angemeldeter Teilnehmer verhindert sein und nicht an der Veranstaltung teilnehmen, kann ein Ersatzteilnehmer seitens des Teilnehmers gestellt werden. Sollte kein Ersatzteilnehmer gestellt werden, wird eine Ausfallgebühr erhoben.
Die Höhe der Ausfallgebühr ist abhängig vom Eingang der schriftlichen Abmeldung bei der BTW und Höhe der Veranstaltungsgebühr:
Wird die Veranstaltung, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, sind die vollen Veranstaltungsgebühren fällig. Dies gilt auch im Krankheitsfall, da eine Krankheit und das damit verbundene Risiko, in seinen Risikobereich fällt und keinen wichtigen Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB widerspiegelt.
Kündigung seitens BTW
Die BTW kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmeranzahl der jeweiligen Veranstaltung nicht erreicht wird, der Dozent ausfällt oder die Veranstaltung aus anderen Gründen, die die BTW nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden kann. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Die Benachrichtigung über eine Veranstaltungsabsage erfolgt an die – bei Anmeldung – angegebene Adresse.
Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden, insbesondere kann der Teilnehmer keinen Schadensersatzanspruch für Ersatz- und Folgekosten jeglicher Art geltend machen.
Pflichten der Teilnehmer
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung einzuhalten, Anweisungen der Lehrkräfte und deren Beauftragten zu folgen und die mit diesem Vertrag verbundenen Verpflichtungen, insbesondere die Verpflichtungen zu Zahlung einzuhalten. Teilnehmer, die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, die Veranstaltung stören oder Zahlungen nicht fristgerecht leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Kündigung durch die BTW kann in diesem Fall fristlos erfolgen. Die Pflicht zur Zahlung wird durch eine fristlose Kündigung und den damit verbundenen Ausschluss nicht berührt.
Haftung
Die BTW haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände der Teilnehmer. Ferner haftet die BTW nicht für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur, oder von der Veranstaltung. Die BTW haftet nur im Falle von Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.
Vermittlung von Unterkünften
Die BTW tritt ausschließlich als Vermittler für Unterkünfte auf. Soweit die BTW im Auftrag eines Teilnehmers eine Unterkunftsreservierung vornimmt, ist diese für den Teilnehmer verbindlich. Sämtliche Kosten seitens des Vermieters trägt der Teilnehmer.
Schriftform
Es gilt ausschließlich die Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Ergänzungen und/oder Streichungen von Bestandteilen der AGB und der Anmeldungen sind grundsätzlich unwirksam.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wolfsburg.
Salvatorische Klausel
Sind einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Abweichende AGB des Teilnehmers oder eines Dritten sind weder vereinbart noch wirksam.
Stand 26.08.2019